Abkürzungsverzeichnis für Logistiker

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Übersicht der Abkürzungen beginnend mit: Z

z.Hd. - Z-Artikel - ZE - ZV

Abkürzungen beginnend mit: Z

z.Hd.

deutsch: zu Händen (von)
englisch: For the Attention of
Bedeutung: Zu Händen (von) (z. Hd. | engl.: for the attention (of)) ist überwiegend Bestandteil einer Adresse und benennt die Person, die seitens des für die Zurkenntnisnahme oder Bearbeitung eines Vorganges gewünscht oder gefordert wird.
Schlagwörter: Korrespondenz, Zustellanweisung

Z-Artikel

deutsch: Z-Artikel
englisch: Z Article
Bedeutung: (auch: U-Artikel) Ein Z-Artikel (engl. Z-Article) ist eine Klasse im Rahmen der XYZ-Analyse, die eine betrachtete Grundgesamtheit in die Klassen X, Y oder Z einteilt. Z-Artikel zeigen einen unregelmäßigen Verbrauch aus, womit der Verbrauch von Objekten aus dieser Klasse mittels mathematischer Methoden kaum prognostiziert werden kann.
Schlagwörter: Klassifizierung, Methode, RSU-Analyse, XYZ-Analyse

ZE

deutsch: Zugelassener Empfänger
englisch: Authorised Consignee
Bedeutung: (auch „Eigen-“ oder „Selbstverzoller“) Ein zugelassener Empfänger (ZE | Authorised Consignee) ist eine zollamtliche Bewilligung zur Vereinfachung von Unionsversandverfahren (T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit einem Versandbegleitdokument (VBD)). Mit ihr kann ein Unternehmen ohne Gestellung und ohne Vorlage des VBD bei der Bestimmungszollstelle ankommende Waren auf dem eigenen Betriebsgelände oder an einem anderen festgelegten Ort empfangen. Der Zugelassene Empfänger ist verpflichtet, am NCTS-Verfahren (= New Computerized Transit System) teilzunehmen.
Schlagwörter: Empfänger, EU, Waren, Zoll

ZV

deutsch: Zugelassener Versender
englisch: Authorised Consignor
Bedeutung: Der zugelassene Versender (ZV | engl.: Authorised Consignor) ist eine zollrechtliche Bewilligung durch das Hauptzollamt zur Vereinfachung von Unionsversandverfahren, die es dem zugelassenen Versender erlaubt, seine Versandvorgänge im Unionsversandverfahren durchführen, ohne eine Gestellung der Waren bei der zuständigen Abgangszollstelle vornehmen zu müssen. Ein Zugelassener Versender ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren (= New Computerized Transit System) teilzunehmen. Diese Vereinfachungen gelten jedoch nur für Versandaufträge innerhalb der EU, die von Deutschland aus beginnen.
Schlagwörter: EU, Versender, Waren, Zoll

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Stand: 12.01.2024 / DF