Blog: Cybersecurity in der Intralogistik: was Unternehmen jetzt tun müssen - Vorbereitung auf neue EU-Vorgaben
Die zunehmende Digitalisierung der Intralogistik hat zwar die Effizienz und Flexibilität von Produktions- und Distributionsprozessen erheblich verbessert, jedoch auch neue Sicherheitsrisiken mit sich gebracht. Cyberangriffe auf vernetzte Systeme, wie sie immer häufiger in der Industrie vorkommen, stellen eine der größten Bedrohungen für Unternehmen dar. Angesichts der neuesten regulatorischen Anforderungen müssen Unternehmen heute mehr denn je sicherstellen, dass ihre Systeme gegen Cyberbedrohungen gewappnet sind. Die neue Maschinenverordnung der EU und der Cyber Resilience Act machen klare Vorgaben für die Cybersicherheit von Maschinen und Anlagen. Ab 2027 wird es für Betreiber nicht mehr ausreichen, ihre Anlagen lediglich mechanisch instand zu halten. Stattdessen werden ganzheitliche Sicherheitsstrategien gefordert, die auch Software, Kommunikationstechnik und vernetzte Infrastrukturen umfassen. Damit steigen die Anforderungen an die Betreiber von Intralogistikanlagen erheblich. Die neuen EU-Vorgaben: was Unternehmen beachten müssen Ab 2027 müssen Betreiber automatisierter Anlagen digitale Risiken bereits in der Entwurfsphase berücksichtigen. Dazu gehört eine kontinuierliche Risikobewertung, insbesondere wenn Softwareänderungen vorgenommen oder neue Funktionen integriert werden. Die Maschinenverordnung fordert, dass alle relevanten Sicherheitsaspekte in den gesamten Lebenszyklus einer Anlage integriert werden, was sowohl neue technische als auch organisatorische Maßnahmen notwendig macht. Ein zentraler Bestandteil der neuen Vorgaben ist die Verantwortung der Betreiber für die digitale Resilienz ihrer Systeme. Dazu gehören Maßnahmen wie regelmäßiges Patchmanagement, Zugriffskontrollen, sichere Updateverfahren und ein kontinuierliches Monitoring. Dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, da die Anforderungen nicht nur einmalig, sondern fortlaufend erfüllt werden müssen. (....)
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