Pressemitteilung: 28. Regime (EU inkl.): Ein Instrument des Binnenmarktes oder eine Lizenz zur Umgehung von Arbeitnehmerrechten?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine 28. Verordnung, auch bekannt als EU Inc., wird als wichtiger Schritt zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs in Europa präsentiert. Indem Unternehmen ein einheitlicher EU-weiter Rechtsrahmen als Alternative zu nationalen Systemen angeboten wird, zielt die Initiative darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Aus der Sicht der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) werden jedoch die sehr realen Risiken für Arbeitnehmer in stark mobilen und grenzüberschreitenden Sektoren wie dem Transportwesen außer Acht gelassen, wo die Durchsetzung von Arbeitsnormen bereits eine große Herausforderung darstellt. Ein einheitliches europäisches Unternehmensmodell – wem nützt es? Im Kern führt die 28. Verordnung einen harmonisierten Rahmen für das Gesellschaftsrecht ein, unter dem jedes Unternehmen agieren kann. Sie verspricht eine schnelle, kostengünstige und vollständig digitale Unternehmensgründung sowie vereinfachte Berichts- und Governance-Verfahren. Diese Merkmale mögen zwar attraktiv erscheinen, doch der Anwendungsbereich des Angebots hat sich deutlich erweitert. Es richtet sich nicht mehr nur an Startups oder Scaleups, sondern steht allen Unternehmen offen, einschließlich großer multinationaler Konzerne. Diese Verschiebung verändert den Charakter der Initiative grundlegend. In Sektoren, die bereits durch komplexe Subunternehmerketten, grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten und Billigflaggen gekennzeichnet sind, warnt der ETF davor, dass EU Inc. Unternehmen noch weiter befähigen könnte, das für sie vorteilhafteste regulatorische Umfeld auf Kosten der Arbeitnehmerrechte zu wählen. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Transportarbeiter (....)
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