Berlin: (hib/HAU) Die Investitionen in den Lärmschutz an Bestandsstrecken der Bundesschienenwege lagen im Jahr 2020 bei 145,7 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/26501) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25474) hervor. In der Antwort äußert sich die Regierung auch zu dem von den Grünen angesprochenen Sanierungsrückstau der Schieneninfrastrukturen. Der Gutachter des Bundes habe die Entwicklung des Nachholbedarfs einzelner Gewerke untersucht, heißt es. Dabei sei festzustellen, „dass sich die Nachholbedarfe unterschiedlich entwickelt haben“. So befänden sich im Nachholbedarf viele Anlagen, die sich aufgrund einer unterdurchschnittlichen Nutzung oder guten Instandhaltung in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht ersetzt werden müssen (unkritischer Nachholbedarf).