Pressemitteilung: Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

Pressemitteilung Nr. 18/2025 / Flensburg, 16. April 2025. Der 20. Juni 2025 bringt in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine erhebliche Veränderung. Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden. Mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile sind an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit. (....)

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Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Stichwörter: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Ab 20. Juni 2025, Teiletypgenehmigung, Teilegutachten, genehmigungsrechtlicher Sicht, Hersteller von Fahrzeugteilen, Technischen Dienste, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien