Pressemitteilung: Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Um während der Corona-Krise effiziente Lieferketten zu sichern, durften Lkw’s seit Ende März in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Das bedeutet: Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das gesetzliche Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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-> Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (BB)