Pressemitteilung: Abschleppregelung in Rotterdam für falsch vertäute Schubleichter

In Rotterdam ist eine Abschleppregelung für nicht ordnungsgemäß vertäute und verankerte Schubleichter eingeführt worden. Zu diesem Zweck hat Port of Rotterdam Authority auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Die Zusatzkosten für „Falschparker“ sind beachtlich. (....)

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Quelle: Havenbedrijf Rotterdam N.V.

Schlagwörter: Havenbedrijf Rotterdam N.V., Abschleppregelung, Schubleichter, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zusatzkosten, „Falschparker“, Behinderung der Seeschiffe, Wartekosten

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien