Pressemitteilung: ADV-Verwaltungsrat: Drei Prioritäten für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort
Der Verwaltungsrat des Flughafenverbandes ADV hat auf seiner Ländertagung gestern in Frankfurt die Lage des Luftverkehrsstandorts Deutschland beraten. Während der Luftverkehr in Europa dynamisch wächst, bleibt Deutschland deutlich hinter der Entwicklung zurück. Vor diesem Hintergrund formuliert das Gremium drei Prioritäten für eine zukunftsfähige Luftverkehrspolitik. 1. Wettbewerbsfähige Standortkosten sichern Während der Luftverkehr in Europa das Vorkrisenniveau längst übertroffen hat, liegt das Angebot ab Deutschland weiterhin deutlich darunter. Besonders deutlich zeigt sich die Schwäche im Wettbewerb um neue Verbindungen: Punkt-zu-Punkt-Airlines, die in vielen europäischen Ländern das Wachstum treiben, bauen ihr Angebot in Deutschland kaum aus. Gleichzeitig wurde seit 2019 mehr als ein Drittel der innerdeutschen Strecken eingestellt. Diese Entwicklung schwächt die internationale Konnektivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Hauptursache sind die im europäischen Vergleich hohen staatlich induzierten Standortkosten. Kaweh Mansoori, Vorsitzender des ADV-Verwaltungsrates, erklärt: „Deutschland darf im europäischen Luftverkehr nicht weiter zurückfallen. Flughäfen sichern internationale Konnektivität, Wertschöpfung und Beschäftigung. Dafür brauchen wir wettbewerbsfähige Standortbedingungen, damit Airlines wieder stärker in den Standort investieren.“ 2. Klimaschutz investitionsfreundlich ausgestalten Die Flughäfen stehen zum Ziel klimaneutralen Fliegens. Sustainable Aviation Fuels (SAF) ist dabei der zentrale Hebel. Gleichzeitig sind Produktionsmengen begrenzt und die Kosten deutlich höher als bei fossilem Kerosin. Notwendig sind verlässliche Investitionsanreize für neue Produktionskapazitäten, marktbasierte Hochlaufmechanismen sowie praktikable Instrumente wie Book-and-Claim-Modelle, um den Markthochlauf von SAF zu beschleunigen und administrative Komplexität zu reduzieren. Auch bei der nationalen Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie gilt: Investitionspflichten müssen technisch und wirtschaftlich realisierbar sein. Zusätzliche nationale Verschärfungen („Gold Plating“) würden den Luftverkehrsstandort weiter belasten. (....)
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