Pressemitteilung: Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Berlin: (hib/HAU) Die Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) steht laut Bundesregierung vor der Veröffentlichung. Die Änderungen sollen Ende des Jahres 2021 in Kraft treten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31468). Damit werde - vergleichbar mit dem Straßenverkehr - dem Schiffsführer und der Besatzung verboten, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen „beziehungsweise im Weiteren eine Tätigkeit auszuüben, die für die sichere Teilnahme des Fahrzeugs am Verkehr notwendig ist“. Diese Regelung richte sich sowohl an die Berufs- wie auch an die Sport- und Freizeitschifffahrt. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Änderung, Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), Bundesregierung, Veröffentlichung, Schiffsführer, Besatzung, Drogeneinfluss, Fahrzeugführung, Berufsschifffahrt

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr