Pressemitteilung: AFIR-Revision: UNITI tritt für praxisnahe und wettbewerbsorientierte Regeln beim Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ein

Die EU-Kommission überprüft derzeit die Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Die UNITI unterstützt in ihrer Stellungnahme die Zielrichtung der AFIR, den Aufbau einer leistungsfähigen, interoperablen und nutzerfreundlichen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Europa weiter voranzubringen. Die Revision der AFIR sollte jedoch nicht primär als Instrument zur Einführung zusätzlicher Ausbaupflichten genutzt werden, sondern vor allem als Chance, den bestehenden Ordnungsrahmen an entscheidenden Punkten zu verbessern.
Unternehmen des EnergieMittelstands investieren an Tankstellen, Autohöfen sowie Logistik- und Handelsstandorten u.a. in Ladeinfrastruktur und Wasserstoffbetankungsangebote. Sie tragen damit zur Defossilisierung des Verkehrssektors bei. „Dieses Engagement könnte noch größer ausfallen, wenn die bestehende Regulierung nicht nur große Ladeparks und geschlossene Plattformmodelle begünstigen, sondern auch dezentrale, mittelständische Geschäftsmodelle berücksichtigen würde“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Dafür ist es notwendig, dass der EU-Gesetzgeber stärker die konkrete Umsetzungsrealität mittelständischer Betreiber berücksichtigt. Viele UNITI-Mitgliedsunternehmen betreiben Standorte mit begrenzten Flächen, bestehenden Netzanschlüssen, gewachsener IT- und Payment-Infrastruktur. Sie tragen dabei hohe Investitionsrisiken (....)

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Quelle: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Stichwörter: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., AFIR‑Revision, alternative Kraftstoffe, Ladeinfrastruktur, Wasserstoffbetankung, EnergieMittelstand, mittelständische Standortbetreiber, Flotten‑ und Tankkartenlösungen, Roaming, Plattformzugang, Elektromobilität, Betankungsmarkt

Kategorie(n): Aus den Organisationen