Pressemitteilung: Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1953 zur Cybersicherheit im Bereich Luftsicherheit

Die bevorstehende Umsetzung der am 31.12.2021 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1953 stellt neue und komplexe Anforderungen sowohl an die betroffenen Unternehmen als auch an die zulassende Behörde. Es ist uns wichtig, die Umsetzung so zu gestalten, dass sie eine tatsächliche Verbesserung der Cybersicherheit und damit auch der Luftsicherheit bedeutet, aber dabei die nötige Flexibilität und Praxistauglichkeit erhalten bleibt. Derzeit definieren wir in Zusammenarbeit mit den rechtlichen Entscheidungsträgern BMI und BMDV, sowie in Abstimmung mit den Verbänden die konkreten Anforderungen. (....)

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Quelle: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Schlagwörter: Hinweise, Umsetzung, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1953, Cybersicherheit, Bereich Luftsicherheit

Kategorie(n): Aus den Organisationen