Pressemitteilung: Aktuelles Gutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb auf den Postmärkten - Postrecht braucht dringend weitere Reformen
Berlin, 11.12.2025 – Zum gestern veröffentlichten 14. Sektorgutachten der Monopolkommission über den Stand des Wettbewerbs auf den Postmärkten bezieht der BPEX-Vorsitzende Marten Bosselmann wie folgt Stellung: „Die Monopolkommission zeigt erneut klar auf, dass die DHL Group weiterhin von staatlichen Privilegien profitiert – auch nach der Postrechtsreform 2024. Diese einseitigen Vorteile bremsen den Wettbewerb auf den Brief- und Paketmärkten und schaden am Ende den Kunden. Wir begrüßen ausdrücklich die Empfehlung der Monopolkommission, Umsatzsteuerbefreiungen zurückzufahren. Steuerprivilegien verzerren den Wettbewerb unnötig und leistungsfähige Postmärkte entstehen nur, wenn alle Anbieter unter gleichen Regeln antreten. Besorgniserregend sind zudem die von der Monopolkommission benannten überhöhten Brief- und Paketporti für Verbraucherinnen und Verbraucher. Was die DHL Group im Briefbereich verdient, kann sie nutzen, um im Paketgeschäft Druck auf Wettbewerber auszuüben. Das gefährdet mittelfristig auch die Angebotsvielfalt für Geschäftskunden. Besonders kritisch ist, dass die Bundesnetzagentur den Gewinnzuschlag für Briefmarken auf Basis außergewöhnlich hoher Umsatzrenditen europäischer Aktiengesellschaften wie Adidas, Ferrari und L’Oréal berechnet. Gleichzeitig warnt die Monopolkommission vor einem möglichen Zusammenbruch großer Teile des Wettbewerbs im Briefbereich – mit direkten Folgen für eine stärkere Positionierung der DHL Group auch im Paketmarkt. (....)
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Quelle: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)
Stichwörter: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX), Gutachten, Monopolkommission, Wettbewerb, Postmärkte, Postrecht, Reformen, 14. Sektorgutachten der Monopolkommission, DHL Group