Pressemitteilung: Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes über das Fortbestehen der Gültigkeit von Genehmigungen zu Ausbildungen am Arbeitsplatz gemäß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (E

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) teilt mit, dass Genehmigungen für Ausbildungen am Arbeitsplatz (On-the-job Trainings, OJT) nach Anlage III von Anhang III (Teil-66) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, die bis 11.06.2024 vom Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde erteilt wurden, nach dem 12. Juni 2024 bestehen bleiben. Genehmigte Ausbildungen, die bis zum 11.06.2024 begonnen wurden (spätester Tag der Durchführung des ersten Tasks im Logbuch), können durch die Lizenzinhaber fortgeführt und bis einschließlich 11.06.2026 (spätester Tag des erfolgreichen Assessments) gemäß der Genehmigung abgeschlossen werden. (....)

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Quelle: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Schlagwörter: Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Allgemeinverfügung, Ausbildungen am Arbeitsplatz, Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1139, nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989

Kategorie(n): Ausbildung, Studium & Beruf