Pressemitteilung: Anforderungen an die Cybersecurity kritischer Anlagen steigen

Besserer Schutz vor Cyberangriffen auf überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, Druckbehälter oder Tankstellen. Neue Risiken als Folge von Digitalisierung und Vernetzung. TÜV-Verband: Betreiber der Anlagen sollten jetzt handeln. Berlin, 23. März 2023 – Die Vorgaben für den Schutz vor Cyberangriffen auf „überwachungsbedürftige Anlagen“ steigen. „Die Betreiber der Anlagen sollten jetzt handeln und ihre bestehenden IT-Sicherheitskonzepte überprüfen“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Maschinen- und Anlagensicherheit beim TÜV-Verband. „Auf Basis einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung müssen die Betreiber entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor digitalen Angriffen umsetzen.“ Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter anderem Aufzüge, Druckbehälter sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, darunter Tankstellen und Gasfüllanlagen. Die Anlagen werden regelmäßig von externen Sachverständigen überprüft, weil von ihnen ein besonders hohes Risiko für Leib und Leben ausgehen kann. Grundlage für die Umsetzung und Überprüfung der Schutzmaßnahmen der Cybersicherheit ist die jetzt veröffentlichte Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 mit dem Titel „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“. „Die neuen Anforderungen sind ein wichtiger Meilenstein, um die digitale Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen auf ein höheres Level zu bringen“, sagt Dinkler. „Die Technische Regel dient als Leitfaden für Betreiber und Sachverständige, mit dessen Hilfe sie die Vorgaben in der Praxis umsetzen können.“ (....)

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Quelle: TÜV-Verband e. V.

Schlagwörter: TÜV-Verband e. V., Cybersecurity, Aufzüge, Druckbehälter, Tankstellen, Digitalisierung, Vernetzung

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur