Pressemitteilung: Anhörung im Bundestag u.a. zum Sondervermögen: IMK zur gesetzlichen Konkretisierung der Grundgesetzänderungen: Wichtig für die Zukunft Deutschlands, aber Investitionen müssen zusätzlich sein
Das Investitions-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, es lässt erhebliche positive Wachstumseffekte erwarten und bringt kein Problem für die Schuldentragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit sich. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung, in der sich Sachverständige im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zu zwei konkreten Gesetzentwürfen für die einfachgesetzliche Umsetzung der Grundgesetzänderungen vom März äußern. Zentrale inhaltliche Punkte sind das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die sogenannte „Bereichsausnahme“ für Verteidigungsausgaben. Voraussetzung für den Erfolg des Sondervermögens ist allerdings, dass die Mittel in zusätzliche Investitionen fließen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben oder von Steuersenkungen zweckentfremdet werden, betonen IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Fiskalpolitik. Das gelte umso mehr, da das Sondervermögen eher knapp bemessen sei – das IMK und das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatten 2024 in einer gemeinsamen Studie den Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Investitionen über das kommende Jahrzehnt bereits auf 600 Milliarden Euro beziffert. (....)
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