Pressemitteilung: Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Kompromiss zwischen Stadtentwicklung und Bahninfrastruktur: Das Bundeskabinett legt Formulierungshilfe zur Änderung des § 23 AEG vor.
Am 28. Mai hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verabschiedet. Der Paragraf regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Im Jahr 2023 hatte die Ampel-Koalition den § 23 AEG geändert, um stillgelegte Bahnstrecken künftig besser vor Bebauung zu schützen. Hintergrund dieser Novelle ist der jahrzehntelange Rückbau des Schienennetzes in Deutschland. Heute steigt die Nachfrage nach klimafreundlicher Mobilität, und viele früher aufgegebene Gleise werden erneut benötigt. Doch der Wiederaufbau scheitert oft daran, dass die Flächen bereits überbaut wurden. Genau das sollte die Gesetzesänderung von 2023 künftig verhindern. (....)

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Quelle: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

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Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien