Pressemitteilung: Anteil der Jobs mit Niedriglohn im April 2025 unverändert bei 16 %
Pressemitteilung Nr. 434 vom 5. Dezember 2025 • Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro • Niedriglohnanteil im Branchenvergleich im Gastgewerbe am höchsten • Besserverdienende hatten im April 2025 einen fast dreimal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende WIESBADEN – Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 %. Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von 10 Jahren von 21 % im April 2014 auf 16 % im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen. Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich (....)
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