Pressemitteilung: Antriebswende im Schwerlastverkehr: Treibhausgasquote benachteiligt batterieelektrische Lkw
• Straßengüterverkehr verursacht hohe Emissionen – eine Antriebswende hin zu emissionsfreien Lkw ist zentral für Klimaneutralität • Die Treibhausgas (THG)-Quote soll Anreize für Antriebswende schaffen: Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren • Aktuell bietet die THG-Quote verzerrte Anreize: Sie bevorzugt Brennstoffzellen-Lkw und benachteiligt energieeffizientere Batterie-Lkw • Reformen der THG-Quote sollten Fahrleistungen, Strommix und Energieeffizienz zugunsten von Batterie-Lkw korrekter abbilden • Realistische Schätzwerte wären schnell umsetzbare Reformen für die Fahrleistung von Batterie-Lkw und aktualisierte Strommix-Prognosen. Treibhausgasquote (THG-Quote) soll Anreize für die Antriebswende schaffen, benachteiligt aber aktuell Batterie-Lkw und bevorteilt ineffizientere Brennstoffzellenfahrzeuge „Batterieelektrische Fahrzeuge sind sehr energieeffizient. In der energiebasierten Logik der THG-Quote generieren sie allerdings genau deshalb eine zu geringe Emissionsminderung. Dies sollte reformiert werden.“ Wolf-Peter Schill Die Treibhausgasquote, auch Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote genannt, ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument. Es verpflichtet Unternehmen der Mineralölwirtschaft dazu, die mit dem Inverkehrbringen fossiler Kraftstoffe verbundenen Emissionen zu reduzieren. Es wurde im Jahr 2015 eingeführt und löste die bis dahin bestehende Biokraftstoffquote ab. Indem zum Beispiel die Lkw- oder Ladestellen-Betreiber THG-Quoten mit den Mineralölunternehmen handeln können, sollen Anreize für die Nutzung emissionsarmer Energieträger und alternativer Antriebe gesetzt werden. (....)
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