Pressemitteilung: Arbeitskampfrecht gehört auf den Prüfstand

Logistik wird aus dem Takt, aber nicht zum Stillstand kommen / Mit ihrem für den 27. März 2023 angekündigten großangelegten Warnstreik streuen die Gewerkschaften EVG und ver.di schon wieder vorsätzlich Sand in das Getriebe der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Durch konzertierte Arbeitsniederlegungen bei der Deutsche Bahn, in den Flughäfen, in den Seehäfen, bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Teilen der Autobahn GmbH soll die Mobilität Deutschlands am kommenden Montag zum Stillstand gebracht werden. Derartigen Ausnahmesituationen zeigt sich die Logistikbranche zwar grundsätzlich gewachsen, Kollateralschäden wird es aber auch in der Steuerung von Lieferketten und bei Gütertransporten geben, die bis in den internationalen Warenverkehr ragen. Sendungen stauen sich, müssen umgeroutet werden und treffen vielfach verspätet an ihren Bestimmungsorten ein. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Arbeitskampfrecht gehört auf den Prüfstand

Quelle: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV)

Schlagwörter: Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV), Arbeitskampfrecht, Prüfstand, EVG, ver.di

Kategorie(n): Aus den Organisationen