Pressemitteilung: Aufgaben des FBA: Linienbestimmungsverfahren

Die Linienbestimmung nach §16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist seit dem 1. Januar 2021 eine der Aufgaben, die das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) wahrnimmt. Sie ist eine Grundentscheidung für den Bau von Bundesfernstraßen. Ziel ist es, eine wirtschaftliche und verkehrlich sinnvolle Lösung zu finden. Zuständig ist das Referat „Straßenverwaltung, Planung, Netze“, das für Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach dem Vorentwurf unter anderem die öffentlichen Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit abwägt. Sofern ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, ist auch dieses zu berücksichtigen. Die obersten Straßenbaubehörden der Länder oder die Autobahn GmbH veranlassen die Erarbeitung der Planunterlagen und leiten diese Unterlagen dem Fernstraßen-Bundesamt zur Bestimmung der Linienführung zu.

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Quelle: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)

Schlagwörter: Aufgaben des FBA, Linienbestimmungsverfahren, Linienbestimmung, Bundesfernstraßengesetz, Fernstraßen-Bundesamt, Bau, Bundesfernstraßen, Referat „Straßenverwaltung, Planung, Netze“

Kategorie(n): Aus den Organisationen