Pressemitteilung: Auskunftsverlangen über Postsendungsdaten

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten vorgelegt (19/25820). Der Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke schließen, indem er in Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schafft, die sich auch auf noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Postendungen erstreckt. Laut Entwurf kann der für die Postunternehmen dadurch zu erwartende Aufwand nicht beziffert werden, dürfte aber beschränkt sein und sei jedenfalls angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.

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Quelle: Deutscher Bundestag