Pressemitteilung: Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrverbot zur Katastrophenhilfe bis 28.11. verlängert

Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28.11. verlängert. Beide Bundesländer stimmen sich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe eng ab. (....)

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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (RP)

Schlagwörter: Ausnahmegenehmigung, Sonntagsfahrverbot, Lkw-Fahrten, Katastrophenhilfe, Versorgung der Bevölkerung, Hochwassergebiete

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr