Pressemitteilung: AvD informiert Autofahrer über Änderungen 2026
• Steuerbefreiung und Zuschüsse für E-Autos • Höhere Pendlerpauschale • Kein fester Betrag bei der CO2-Steuer Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche verkehrspolitische Neuerungen in Kraft, die unseren Alltag auf Straßen, Radwegen und im öffentlichen Verkehr spürbar verändern werden. Sie sollen nicht nur die Mobilität moderner und sicherer machen, sondern auch den Weg für eine nachhaltigere Verkehrslandschaft ebnen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Vorschriften und Steuerregelungen, auf die sich Autofahrer 2026 einstellen müssen. E-Autos steuerbefreit bis 2035 Eine positive Nachricht für E-Autofahrer stellt die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 dar. Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen bis Ende 2030 neuzugelassene E-Autos oder auf elektrische Antriebe umgerüstete Fahrzeuge die Steuer nicht zahlen. Die Freistellung war bisher bis 2025 befristet. Der Befreiungszeitraum umfasst maximal zehn Jahre bis 2035 und gilt auch bei Halterwechseln. E-Auto-Förderung der Bundesregierung Für das kommende Jahr ist wieder eine Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybriden geplant. Ende November 2025 hatte das der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien beschlossen. Es soll für Privatpersonen eine Basisförderung von 3.000 Euro beim Kauf eines vorstehend beschriebenen Fahrzeuges geben. Die Einzelprämie kann um 500 Euro pro Kind im Haushalt erhöht werden, gedeckelt auf insgesamt 1.000 Euro zusätzlich. Es gelten Einkommensgrenzen von 80.000 Euro im Jahr je Haushalt, erweitert um 5.000 Euro pro Kind. Finanziert wird das mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von drei Milliarden Euro. Daraus können rechnerisch etwa 600.000 Fahrzeuge gefördert werden. Vorgaben, wie etwa Haltedauer oder Anteil der Produktion in Europa, sind noch zu klären. Ebenso muss vor einem Inkrafttreten der Subventionen noch die EU-Kommission zustimmen. (....)
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