Umfangreiche Untersuchungen, die der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) seit April an der bereits 1967 erbauten Johannisbrücke vorgenommen hat, haben gezeigt, dass die Konstruktion gemäß aktueller Bestimmungen nur über eine eingeschränkte „Beulsicherheit“ verfügt. Vor diesem Hintergrund muss der LfS die Brücke für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen kurzfristig und bis auf Weiteres sperren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer bleiben die bisherigen Einschränkungen auf der Brücke in beiden Fahrtrichtungen bis auf Weiteres bestehen. (....)
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Kategorie(n): Logistische Infrastruktur