Pressemitteilung: BAB 1: Keine UVP-Pflicht für Brückenersatzneubau

Das FBA hat auf den Antrag der DEGES hin keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Gegenstand der Planänderung im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den öffentlichen Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“ im Stadtgebiet von Münster. Ursprünglich planfestgestellt war die Sanierung und Anpassung der Brücke an den 6-streifigen Ausbau. (....)

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Quelle: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)

Stichwörter: Fernstraßen-Bundesamt (FBA), BAB 1, 6-streifiger Ausbau, Anschlussstelle Münster-Nord bis Anschlussstelle Greven, Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, öffentlicher Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“, Antrag der DEGES, keine UVP-Pflicht für Brückenersatzneubau

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur