Pressemitteilung: BAB 553: Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau einer Rheinquerung südlich von Köln

14. November 2024 | Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 18. November 2024 beginnt die Auslegung der Unterlagen. Gegenstand ist der 4-streifige Neubau der BAB 553. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. (....)

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Quelle: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)

Schlagwörter: Fernstraßen-Bundesamt (FBA), BAB 553, Linienbestimmungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Neubau einer Rheinquerung südlich von Köln, Autobahn GmbH des Bundes, 18. November 2024: Auslegung der Unterlagen.

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur, Gesundheit & Umwelt