Pressemitteilung: Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt. Dazu erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Landesregierung wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, die über den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro hinausgehen. Das haben wir der Bahn immer und immer wieder klar gesagt. Die Klage hatte von Anfang an keine Grundlage, es gab einen klaren Vertrag. In dem seit Ende 2016 laufenden Gerichtsverfahren hat das Land auch mehrfach Recht bekommen: Bei Stuttgart 21 trägt die Bahn die alleinige Verantwortung für die Finanzierung. Das Land muss seine Zuschüsse von immerhin 930 Millionen Euro nicht erhöhen. Und das Land wird seine Zuschüsse auch nicht erhöhen. Jetzt hat auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich. Die sogenannte Sprechklausel verpflichtet das Land nicht zu weiteren Zahlungen. Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist.“ (....)
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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
Stichwörter: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Bahn, Stuttgart 21, Mehrkosten allein tragen, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung der Bahn
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur
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