Pressemitteilung: Baurecht für A8-Albaufstieg erteilt: Startschuss für größtes Infrastrukturprojekt in Baden-Württemberg

Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart sind beim Bundesverwaltungsgericht keine Klagen gegen den am 18.12.2024 erteilten Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt eingegangen. Die Klagefrist lief am 04.03.2025 ab. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest über die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung für den Ausbau des Albaufstiegs. (....)

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Quelle: Die Autobahn GmbH des Bundes

Stichwörter: Die Autobahn GmbH des Bundes, A8-Albaufstieg, Erteilung Baurecht, größtes Infrastrukturprojekt, Baden-Württemberg

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur