Pressemitteilung: Baustellenplanung der Deutschen Bahn: Schluss mit den bösen Überraschungen
Beschluss der Bundesnetzagentur: langfristig geplante Baumaßnahmen dürfen nicht zu kurzfristigen Trassenausfällen führen Der heute zugestellte zweite Teilbeschluss BK10-25-0043 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat es in sich: Ab Januar muss die DB InfraGO ihre geplanten Baumaßnahmen fristgerecht ankündigen. Das ist derzeit durchschnittlich in 60 Prozent der Bauinformationen nicht der Fall. Der Beschluss sieht bei fortgesetzten Verstößen massive Konsequenzen vor, damit Einschränkungen für den Schienenverkehr nachhaltig sinken. Versäumt die DB InfraGO es zukünftig weiterhin, die Bauinformationen rechtzeitig mitzuteilen, kann neben der Erhebung von Zwangsgeldern in Höhe von bis zu einer Million Euro nun zudem Einspruch von den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gegen die entsprechende Baumaßnahme eingelegt werden, damit die gebuchte Trasse wie geplant genutzt werden kann. In dem Fall werden zusätzlich Strafzahlungen an die betroffenen Unternehmen aufgrund von Vertragsverstößen fällig. Mit diesem Beschluss schafft die BNetzA für die Kunden der DB InfraGO die dringend benötigte Planungssicherheit auf der Schiene. Die bislang üblichen Verfristungen führten zu chaotischen Planungsabläufen, verspäteten und ausgefallenen Zügen und wirtschaftlichen Schäden bei Eisenbahnen und ihren Kunden. (....)
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Stichwörter: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V., Baustellenplanung, Deutschen Bahn, Bundesnetzagentur, kurzfristige Trassenausfälle, zweite Teilbeschluss BK10-25-0043 der Bundesnetzagentur (BNetzA), DB InfraGO, 60 Prozent der Bauinformationen, Einschränkungen für den Schienenverkehr, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Vertragsverstöße