Pressemitteilung: BDB beantragt Reform der Lade- und Löschzeitenverordnung in der Binnenschifffahrt – Binnenschiffer sollen für langes Warten an Umschlagstellen besser entschädigt werden
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) plädiert dafür, die Vergütung für Zeiten zu erhöhen, in denen Binnenschiffer in den Häfen und an Umschlagstellen länger als vertraglich vereinbart auf das Laden und Löschen ihrer Ladung warten müssen, das sogenannte Liegegeld. Die in der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLV) genannten Beträge traten für die Trockengutschifffahrt 1999 in Kraft – und sind seit über 25 Jahren nicht angepasst worden. Auf Initiative des BDB hat das Bundesjustizministerium deshalb nun eine Novelle der Verordnung eingeleitet. Die Verordnung ist für die Vertragspartner zwar nicht bindend, gilt aber als Orientierungsgröße im nationalen und europäischen Markt. Mit dem Liegegeld sollen zum einen die Unternehmer dafür entschädigt werden, dass sie mit dem über den vereinbarten Zeitraum hinaus lange liegenden Schiff keinen Umsatz erwirtschaften können. Zum anderen wird damit ein Anreiz für Sender und Empfänger geschaffen, zügig zu be- und entladen, was sich in den Transportpreisen positiv widerspiegelt. (....)
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Quelle: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)
Stichwörter: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Reform der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLV), Binnenschifffahrt, Warten an Umschlagstellen, Vergütung, Trockengutschifffahrt, Liegegeld