Pressemitteilung: BdKEP | Neue Mindestlohnkommission setzt auf Konsens und Armutsfestigkeit
Neue Mindestlohnkommission setzt auf Konsens und Armutsfestigkeit / Die Mindestlohnkommission hat sich für die kommende Amtszeit neu konstituiert und eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Mit dieser sollen Konflikte künftig vermieden werden. Das überarbeitete Verfahren soll Konsens fördern, Abstimmungsprozesse besser regeln und sicherstellen, dass der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns in die Entscheidungen über die Höhe des Mindestlohns einbezogen wird. Dieser Wert wird auch in der europäischen Mindestlohnrichtlinie empfohlen und mit dem Begriff „Armutsfestigkeit“ beschrieben. (....)
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