Pressemitteilung: Beantragte Regelinsolvenzen im November 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat
Pressemitteilung Nr. 449 vom 12. Dezember 2025 • bis 3. Quartal 2025: 11,7 % mehr Unternehmens- und 8,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum • September 2025: 6,7 % mehr Unternehmens- und 7,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Beantragte Regelinsolvenzen Insolvenzantragspflicht ausgesetzt: 1 für Corona-Betroffene. 2 bei Überschuldung. 3 bei ausstehenden Hilfszahlungen. 4 Wiedereinsetzung Insolvenzantragspflicht. Quellen: Statistisches Bundesamt, neu.insolvenzbekanntmachungen.de11,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. bis 3. Quartal 2025 als im Vorjahreszeitraum In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 18 125 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 11,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Mehr beantragte Unternehmensinsolvenzen als 2025 hatte es in den ersten drei Quartalen eines Jahres zuletzt 2014 gegeben (18 199 vom 1. bis 3. Quartal 2014). Die Forderungen der Gläubiger aus den vom 1. bis 3. Quartal 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 40,1 Milliarden Euro. Im 1. bis 3. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 45,6 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass in den ersten drei Quartalen 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im 1. bis 3. Quartal 2025. (....)
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