Pressemitteilung: Bedarfsplanvorhaben für das Netz der Bundesfernstraßen

Berlin: (hib/HAU) Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der am 2. Dezember 2016 vom Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12577) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12404) deutlich. Für die Bedarfsplanvorhaben der Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ (jeweils inklusive Engpassbeseitigung) bestehe der Auftrag, diese Bedarfsplanvorhaben zu planen und „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Bedarfsplanvorhaben, Netz der Bundesfernstraßen, Fernstraßenausbaugesetz, Dringlichkeitsstufen

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur