Pressemitteilung: Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief vorgelegt (19/29564). Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sei eine Klarstellung erforderlich, nach welchen Modalitäten die Beteiligten eines CMR-Frachtvertrags rechtswirksam elektronisch kommunizieren können, heißt es in der Vorlage.

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Quelle: Deutscher Bundestag