Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Energiepark „Pleione“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee (NV-00825-23) Das schwedische Amt für Umweltschutz hat mit Schreiben vom 10. Januar 2024 Unterlagen für den geplanten Energiepark „Pleione“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone übersandt, um Deutschland über die Planungen des Energieparks mit voraussichtlich erheblichen nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) zur Aufnahme sachgemäßer und wirksamer Konsultation zu informieren. Die folgenden Unterlagen: (....)
Schlagwörter: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, Energiepark“Pleione“, Wirtschaftszone der Ostsee (NV-00825-23), schwedische Amt für Umweltschutz, Espoo-Konvention
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur