Seit dem 23. November 2019 gilt das Paketboten-Schutz-Gesetz. Es stellt sicher, dass Unternehmen in der Paketbranche für ihre Subunternehmer haften, sollten diese die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt zahlen. Ein Bericht der Bundesregierung zeigt: Das Gesetz wirkt. Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Ein Bericht der Bundesregierung zeigt, dass das Paketboten-Schutz-Gesetz Wirkung zeigt. Seit Jahren wächst der Online-Handel – und damit auch die Bedeutung der Paketbranche. Aufgrund der hohen Auslastung sind die Paketdienste mittlerweile dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: Bericht: Gesetz hat Schutz für Paketboten verbessert Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung |
Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Paketboten-Schutz-Gesetz, Paketbranche, Subunternehmer, Sozialversicherungsbeiträge, Scheinselbstständigkeit, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Online-Handel, Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug
Kategorie(n): Über die Logistik(er)