Pressemitteilung: BGH bestätigt Rückkehrpflicht: „Deutsche Gesetze gelten – auch für Uber.“
Karlsruhe / Berlin. Erfolg für das Taxigewerbe: Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Verfahren um die Zulässigkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen in seinem heutigen Beschluss deutlich zurückgewiesen. Damit bestätigt Deutschlands höchstes Zivilgericht abschließend: Die von Uber, Bolt & Co. vorgebrachten verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Einwände sind unbegründet. Das Gericht stellte heute klar: es handelt sich um einen nationalen Sachverhalt, der nicht am EU-Recht zu messen ist. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßt die Entscheidung. Bundesverbands-Geschäftsführer Michael Oppermann erklärt: „Der BGH war heute unmissverständlich: Deutsche Gesetze gelten – auch für Uber. Damit gibt der Bundesgerichtshof allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten.“ Die Rückkehrpflicht verpflichtet Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt grundsätzlich zur Rückkehr an den Betriebssitz, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Sie gehört zu den zentralen Schutzmechanismen des Personenbeförderungsrechts und soll eine faire Koexistenz zwischen dem Taxi als Teil des ÖPNV und den privaten Fahrdiensten gewährleisten. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Stichwörter: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Bundesgerichtshof (BGH), Bestätigung der Rückkehrpflicht, Deutsche Gesetze auch für Uber gültig, Verfahrensrevision, Zulässigkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen