Pressemitteilung: Bilanz nach einem Jahr: Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher
Verkehrsminister Winfried Hermann hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetz (LMG) eine Bilanz zur Wirkung gezogen: „Das Landesmobilitätsgesetz erleichtert durch klare Regeln die Umsetzung der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg." Scan-Fahrzeuge: Effiziente Parkraumüberwachung Die digitale Parkraumkontrolle erfasst parkende Fahrzeuge mit Scan-Fahrzeugen und vergleicht die Daten mit vorliegenden Parkberechtigungen. Bei Übereinstimmung werden die Daten gelöscht, bei Verstößen erfolgt eine manuelle Prüfung durch die Ordnungsbehörde. Der Bund plant nun eine deutschlandweite Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle. Die in Baden-Württemberg durchgeführten Pilotprojekte (zum Beispiel in Mannheim, Freiburg und Waldshut) mit Scan-Fahrzeugen liefern erstmals belastbare Zahlen zu deren Leistungsfähigkeit. So ist die Effizienz im Vergleich zu einer von zwei Personen auf Fußstreife durchgeführten Kontrolle in einem kleinen Gebiet wie beispielsweise der Universität Hohenheim sechsmal so hoch. In weitläufigeren Gebieten wie beispielsweise dem Pilotprojekt in Heidelberg ergibt sich sogar eine mindestens zwölffache Effizienz. Stellen Radverkehrskoordination in den Kreisen Einfache Koordination der Radverkehrsnetze Das LMG verankert die Koordination der Radverkehrsnetze in Baden-Württemberg zwischen Land, Kreis und Gemeinden. „Die Kreiskoordinierenden für den Radverkehr tragen dazu bei, dass Radverkehrsnetze durchgängig, sicher und aufeinander abgestimmt geplant, ausgebaut und gepflegt werden. Das Land finanziert jedem Kreis einen Kreiskoordinierenden für den Radverkehr“, so Hermann. Aktuell sind in 31 von 44 Kreisen solche Stellen besetzt, zwei weitere Kreise haben entsprechende Stellen beschlossen. (....)
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