• Novelle des Onlinezugangsgesetzes muss Druck für rasche Digitalisierung erhöhen • Daten sollten grundsätzlich nur noch einmal bei Ämtern hinterlegt werden müssen / Berlin, 08. März 2023 - Für eine dringende Angelegenheit aufs Bürgeramt gehen, weil die Behörde keine digitale Antragstellung ermöglicht, oder längst bei Ämtern vorliegende Daten noch einmal langwierig von Hand ins Formular eintragen – damit soll künftig Schluss sein. Der Digitalverband Bitkom fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen. Außerdem in der Forderungsliste des Bitkom: Schnellstmögliche Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, so dass man bei der Beantragung von OZG-Leistungen keine Daten mehr angeben muss, die bereits in öffentlichen Registern vorliegen. „Bei der Grundsteuerreform hat der Staat seine Bürgerinnen und Bürger Angaben zusammentragen lassen, die ihm längst vorlagen, zwischen den Behörden aufgrund mangelnder Digitalisierung aber nicht ausgetauscht werden konnten. Damit muss ein für allemal Schluss sein“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das notwendige Tempo bei der Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen bekommen wir nicht über mehr oder weniger verbindliche Fristen, sondern nur über einen Rechtsanspruch, mit dem sich auch unnötig entstandene Kosten einklagen lassen.“ (....)
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