Pressemitteilung: BME-Stellungnahme zum jüngst getroffenen LkSG-Entschluss der Bundesregierung

Der BME hat eine Stellungnahme zum aktuellen Entschluss der Bundesregierung betreffend das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) abgegeben.
Der BME nimmt die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung zur vorübergehenden Entlastung von Unternehmen im Zusammenhang mit dem LkSG zur Kenntnis und begrüßt diese ausdrücklich. Die Entscheidung ist ein richtiger Schritt zur Reduzierung bürokratischer Hürden für die deutsche und europäische Wirtschaft. Sie schafft Raum für eine fokussierte Umsetzung in der Praxis.
EU-Einordnung und Bedeutung für Transparenz
“Besonders wertvoll ist aus unserer Sicht, dass die nationale Initiative nicht als isolierter Alleingang, sondern im Kontext des europäischen Rechtsrahmens erfolgt”, sagt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Lars Kleeberg. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bildet künftig den maßgeblichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Die Abstimmung des nationalen Beschlusses innerhalb der europäisch gesetzten Leitplanken ist deshalb für die Planbarkeit deutscher Unternehmen von enormer Bedeutung. (....)

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Quelle: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)

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