Pressemitteilung: Branchentarifverträge für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen werden allgemeinverbindlich

Nach der heutigen Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die Branchentarifverträge, sowohl Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich. Die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Christine Behle bezeichnete diesen Vorgang als besonderes historisches Ereignis und betonte: „Damit wird unser Branchentarifvertrag, der überwiegend seit dem 1. August 2024 in Mitgliedsbetrieben angewandt wird, zum allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag und ist unsere tarifpolitische Antwort auf 20 Jahre Deregulierung und Lohndumping an den Flughäfen. (....)

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Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Schlagwörter: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Branchentarifverträge, Bodenverkehrsdienste, Verkehrsflughäfen, Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, Tarifvertragsgesetz

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