Pressemitteilung: Brandenburg macht Lausitzer Seen schiffbar – 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung tritt in Kraft
Potsdam. Mit der Verkündung der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) werden ab dem 19. Juni 2025 weitere Brandenburger Teile des Lausitzer Seenlandes für die Schifffahrt geöffnet. Damit setzt das Land einen weiteren Meilenstein für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Region und gleicht die Regelungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen an. • Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Öffnung eines großen Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs-, Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.“ Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Regelungen für die Lausitzer Seen (....)
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