Pressemitteilung: Brandenburg verlängert die Ausnahmeregelung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw’s bis 30.09.2020

Seit 20. März 2020 können Lkw‘s in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Diese Regelung ist nicht auf ein bestimmtes Warensortiment begrenzt und galt zunächst bis zum 26. April 2020 und wurde bis 30.09.2020 verlängert.

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Quelle: Brandenburg - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung