Pressemitteilung: Brennertransit-Klage: Rückenwind aus Luxemburg für Italiens EuGH-Klage gegen Österreich

Der deutsche Logistikverband BGL fühlt sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach die meisten Anti-Transitmaßnahmen Österreichs gegen EU-Recht verstoßen. Dass die Blockabfertigung dennoch als mit EU-Recht vereinbar angesehen wird, ist aus Sicht des BGL nicht nachvollziehbar und bleibt rechtlich wie verkehrspolitisch höchst fragwürdig.
BGL, Frankfurt am Main, 16.07.2026:
Am 16. Juli 2026 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Campos Sánchez-Bordona seine Schlussanträge in dem Vertragsverletzungsverfahren Italiens gegen die österreichischen Anti-Transitmaßnahmen im Alpentransit über den Brenner veröffentlicht.
Das deutsche Transportgewerbe begrüßt die Auffassung des Generalanwaltes, dass das auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen EU-Recht verstoßen. (....)

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Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Stichwörter: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), Brennertransit, Anti‑Transitmaßnahmen, Blockabfertigung, Nachtfahrverbot, Sektorales Fahrverbot, Winterfahrverbot, EuGH‑Vertragsverletzungsverfahren, Campos Sánchez‑Bordona, Warenverkehrsfreiheit, Inntalautobahn A12, Brennerautobahn A13, Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-524/24 Italien / Österreich (Brenner- und Inntalautobahn)

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr

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