Pressemitteilung: Brennertransit: Mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof am 21. April 2026

Der Arbeitskreis Alpentransit erwartet durch das Urteil des EuGH eine Rücknahme der Anti-Transitmaßnahmen und somit eine Lösung für die untragbare Situation auf der Brennerroute.
BGL, Frankfurt am Main, 16.04.2026:
Am 21. April 2026 findet vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die mündliche Verhandlung in dem Vertragsverletzungsverfahren Italiens gegen die österreichischen Anti-Transitmaßnahmen statt. Der Arbeitskreis Alpentransit begrüßt, dass in dieser Rechtssache, die für das europäische Transportgewerbe von herausragender Bedeutung ist, endlich Bewegung kommt. Der Arbeitskreis Alpentransit geht davon aus, dass der EuGH die von Österreich praktizierten Anti-Transitmaßnahmen als unzulässig betrachten wird. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass das Sektorale Fahrverbot mit EU-Recht unvereinbar ist.
Hintergrund: Die italienische Regierung hatte am 30.07.2024 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich wegen der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht. Die EU-Kommission unterstützt die Klage als Streithelferin. In der Rechtssache C-524/24 wird ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind. (....)

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Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Stichwörter: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), Brennertransit, Anti‑Transitmaßnahmen Österreich, EU‑Vertragsverletzungsverfahren, freier Warenverkehr, Blockabfertigung Tirol, TEN‑T‑Korridor, Lkw‑Transit Alpen, Verkehrsbehinderungen Logistik, sektorales Fahrverbot, europäischer Binnenmarkt, Straßentransportverbände, AISÖ (A), ANITA (I), FNTR (F), ITD (DK), NLA (DK, S, N), TLN (NL)

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr

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