Pressemitteilung: BSN organisiert Klage gegen Trassenpreisbescheid 2026
Am gestrigen Montag, den 31. August 2026, hat der Bundesverband SchienenNahverkehr in Abstimmung mit allen Bundesländern und seinen Mitgliedern gegen den Trassenpreisbescheid 2026 der Bundesnetzagentur Klage eingereicht. An der Klage beteiligen sich über 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der durch den Bundesverband SchienenNahverkehr beauftragte Rechtsanwalt Dr. Bernd Uhlenhut hat beim Verwaltungsgericht Köln fristgerecht Klage erhoben. Gegenstand der Klage ist der Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 22. Juli 2026 zum neu berechneten Trassenpreissystem 2026. An der Klage beteiligen sich über 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Verkehrsverträge mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) haben. Auch der Freistaat Bayern hat sich der Klage angeschlossen. Der Klageentscheidung vorausgegangen war der Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 6. August 2026, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Schritt ist notwendig, da der SPNV rückwirkend für 2026 mit Preissteigerungen von 9 Prozent und damit Nachzahlungen von 400 Millionen Euro konfrontiert ist. Diese Summen können weder Aufgabenträger noch Länder aufbringen. Zudem sehen die Aufgabenträger methodische und strukturelle Probleme bei der Berechnung der Trassenpreise – es ist ein wenig transparentes Berechnungsverfahren, das für die Länder nun teuer wird und den SPNV im Land gefährdet. (....)
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