Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so anzupassen, „dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“. Dies entspräche auch den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses am 28. März 2023, heißt es in der Antwort der Regierung (20/7055) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6687). (....)
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