Pressemitteilung: Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auch während der Corona-Pandemie die Kabotagebestimmungen

KÖLN. − Bund und Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage verschiedene Erleichterungen im Güterkraftverkehrsbereich beschlossen (z.B. Lockerung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen). Diese Lockerungen erstrecken sich aber nicht auf die geltenden Kabotagebestimmungen des Artikels 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)