Pressemitteilung: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ahndet konsequent Verletzung der Auftraggeberverantwortung

KÖLN. – Das Amtsgericht Köln bestätigt 449 vom BALM festgestellte Fälle einer Verletzung der Auftraggeberverantwortung nach § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Eine Spedition aus Südwestdeutschland hatte innerhalb von wenigen Monaten zwei ausländische Frachtführer mit insgesamt 449 Beförderungen beauftragt, die unter Verstoß gegen die Kabotageregeln durchgeführt wurden. Konkret hatten die Beförderer zuvor keine grenzüberschreitenden Transporte durchgeführt bzw. nach drei Kabotagetransporten auch die viertägige Abkühlphase (Cooling-off-Phase) nicht eingehalten. (....)

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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Schlagwörter: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Verletzung der Auftraggeberverantwortung, § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Kabotageregeln, Kabotagetransporte, Abkühlphase (Cooling-off-Phase)

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt