Pressemitteilung: Bundesamt für Logistik und Mobilität untersagt polnischem Güterkraftverkehrsunternehmen Kabotagebeförderungen
Köln. - Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen die Durchführung von Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet für die Dauer von einem Jahr untersagt. Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV ) in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Mit der Untersagung macht BALM von einem gesetzlich vorgesehenen Instrument Gebrauch, das der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sowie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient. Der Entscheidung liegen wiederholte schwerwiegende Verstöße des Unternehmens gegen die Vorschriften über die Durchführung von Kabotagebeförderungen zugrunde. Trotz der Verhängung von Bußgeldern kam es weiterhin zu entsprechenden Zuwiderhandlungen. (....)
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Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Stichwörter: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), polnisches Güterkraftverkehrsunternehmen, Untersagung der Durchführung von Kabotagebeförderungen, Dauer: ein Jahr, Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr, Gewährleistung der Verkehrssicherheit